Arbeiten im Ambulanten Hospizdienst
Hospize in Deutschland
Unser Dachverband, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e. V. (kurz DHPV), berichtet von 1.200 Hospizvereinen, die über die Länderverbände unter dem Dach des Verbandes aktiv sind und gut 120.000 ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich tätige Menschen vereinen. Hinzu zählen muss man dann noch die Personen, die in der Wohlfahrtspflege aktiv sind und sich nicht dem Verband angeschlossen haben. Das ist in Deutschland auch keine Pflicht.
Stationäre Hospize
Wer bei Wikipedia nachschlägt, erfährt, dass die englische Krankenschwester und Ärztin Cecily Saunders erstmalig 1967 ein Hospiz nach dem heutigen Verständnis gründete und damit eine weltweite Entwicklung in Gang setze. Gut zehn Jahre später erzielte sie zusammen mit Elisabeth Kübler-Ross in den USA ihre größten Erfolge.
Inzwischen haben sich rund 250 Hospize in der Bundesrepublik etabliert. Sie haben im Durchschnitt zehn Betten und versorgen so mehr als 30.000 Menschen jährlich.
Ambulante Hospize
In Deutschland haben inzwischen um die 1.500 ambulante Hospizdienste ihre Arbeit aufgenommen, davon genau 55 (Stand Dezember 2019) allein in Schleswig-Holstein, so die Auskunft des Hospiz- und Palliativverbandes Schleswig-Holstein e. V. (HPVSH). Mit unserer ehrenamtlichen Arbeit versuchen wir, die Ideen von Sanders und Kübler-Ross weiter voranzutreiben, nämlich:
- Leiden zu lindern,
- die Konfrontation mit dem Sterben zu erleichtern,
- Trauerprozesse zu verarbeiten und manchmal auch
- Probleme der Kommunikation zu lösen.
Gesetze zugunsten der Hospize
Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz vom 01.12.2015 hat sich die finanzielle Situation schon deutlich verbessert. Mit der Entscheidung, dass Krankenkassen die ambulanten Hospizdienste und die stationären Hospize stärker zu fördern, wird ein ausdrücklicher Wunsch der Hospiz- und Palliativverbände aufgegriffen. Dabei ist jedoch keine Vollfinanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung gewollt. Ein Teil der Aufwendungen muss auch weiterhin durch Spenden finanziert werden, denn hospizliche Betreuung soll auch zukünftig vom Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement getragen werden. Für uns ist der § 39a des SGB V maßgeblich. Sie können ihn hier nachlesen.